Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten

Datum des Artikels 19.04.2012

Position der MIT


Die MIT fordert ein generelles Verbot von Fracking in Wasserschutzgebieten und in Kohlebergwerken. In allen anderen Gebieten Deutschlands soll Erdgasförderung aus unkonventionellen Lagerstätten grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Genehmigungen sollen durch das zuständige Bergamt nur im Einvernehmen mit der zuständigen Wasserbehörde und unter Beteiligung der betroffenen Wasserversorgungsunternehmen erteilt werden.

In jedem Fall ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Es muss sichergestellt sein,

• dass beim Fracking keine giftigen Chemikalien verwandt werden oder entstehen können,
• dass die Haftungsfragen eindeutig geklärt sind,
• dass eine ordnungsgemäße Entsorgung des Frackingwassers durch das fördernde Unternehmen gewährleistet ist und
• dass die gasfördernden Unternehmen den gleichen Haftungsgrundsätzen unterzogen werden, wie wir sie im Bergrecht vorfinden. Damit mit der Angst der Bevölkerung keine Politik gemacht werden kann, soll der Grundsatz gelten: Mit uneingeschränkter Transparenz zur Akzeptanz.